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DIN EN 13107 pdf free download

DIN EN 13107 pdf free download.Sicherheitsanforderungen an Seilbahnen fur den Personenverkehr – Bauwerke.
5 Allgemeine Anforderungen 5.1 Anwendung der Norm Die Anforderungen dieser Europäischen Norm gelten für alle Seilbahnen zusammen mit EN 1709, EN 1908, EN 1909, EN 12397, EN 12408, EN 12927 (alle Teile), EN 12929 (alle Teile), EN 12930, EN 13223, EN 13243 und EN 13796 (alle Teile). 5.2 Sicherheitsgrundsätze Es gelten die Sicherheitsgrundsätze nach EN 12929-1. Für Planung und Ausführung von Seilbahnen müssen die grundlegenden Anforderungen, wie sie in der EU-Seilbahnrichtlinie 2000/9/EG und der EN 1990 festgelegt sind, erfüllt werden. ANMERKUNG Mehr Informationen werden in B.3 gegeben. 5.3 Sicherheitsanalyse 5.3.1 Differenzierung bei der Zuverlässigkeit Die erforderliche Zuverlässigkeit wird für die Bauwerke von Seilbahnen durch die Bemessung und Ausführung nach EN 1990 bis EN 1999 (alle Teile) und die vorliegende Europäische Norm erreicht. ANMERKUNG Mehr Informationen werden in B.4 gegeben. 5.3.2 Bemessungssituationen Bemessungssituationen werden wie folgt eingeteilt: — ständige Situationen, die den normalen Nutzungsbedingungen entsprechen; — vorübergehende Situationen, die sich auf zeitlich begrenzte Zustände des Tragwerks beziehen, z. B. im Bauzustand oder bei der Instandsetzung; — außergewöhnliche Situationen, die sich auf außergewöhnliche Bedingungen für das Tragwerk beziehen, z. B. auf Feuer, Entgleisungen, Anprall, Lawinen, örtliches Versagen; — Situationen mit Erdbeben, welche die Bedingungen bei Erdbebeneinwirkung auf das Tragwerk umfassen. 5.3.3 Geplante Nutzungsdauer 5.3.3.1 Die geplante Nutzungsdauer wird als der Zeitraum angenommen, in dem ein Tragwerk für eine vorgesehene Nutzung bei entsprechender Instandhaltung gebrauchstauglich bleibt, ohne dass jedoch eine größere Instandsetzung erforderlich wird. Zum Zeitpunkt der Festlegung der Nutzungsdauer muss der aktuelle Stand der Technik berücksichtigt werden und in den Ermüdungsnachweisen müssen mindestens die zu erwartenden Ermüdungslasten im betrachteten Zeitraum zu Grunde gelegt werden.5.3.3.2 Es wird empfohlen, folgende Zeiträume für die Bauwerke von Seilbahnen anzunehmen und in der Nutzungsvereinbarung (Pflichtenheft) zu definieren: — 20 Jahre für austauschbare / erneuerbare Bauteile (z. B. Abdichtungen, Fugen, Entwässerungen, Brückenlager usw.); — 30 Jahre im Allgemeinen und für alle Bauwerke und Bauwerksteile, welche Seilkräfte aufnehmen; — 50 Jahre für Gebäude sowie für Tragstrukturen von Zweiseilbahnen, Doppel-Einseilbahnen und Standseilbahnen. 5.3.4 Dauerhaftigkeit 5.3.4.1 Die Dauerhaftigkeit von Bauwerken muss aufgrund der Anforderungen der EN 1990 beurteilt werden. 5.3.4.2 Die EN 1990 bis EN 1999 (alle Teile) sowie die vorliegende Europäische Norm legen die angemessenen Maßnahmen fest. ANMERKUNG Mehr Informationen werden in B.4 gegeben. 6 Einwirkungskombinationen und Sicherheitsmaßnahmen 6.1 Einwirkungskombinationen Im Zusammenhang mit dieser Europäischen Norm werden Einwirkungen und Einwirkungskombinationen in den Abschnitten 7 und 9 festgelegt. Jede Einwirkungskombination setzt sich aus den ständigen Einwirkungen, einer dominierenden veränderlichen Einwirkung (Leiteinwirkung) oder einer außergewöhnlichen Einwirkung, gegebenenfalls kombiniert mit begleitenden veränderlichen Einwirkungen (Begleiteinwirkungen) zusammen. Jede Einwirkungskombination führt zu einer Bemessungssituation, welche nachgewiesen werden muss. 6.2 Sicherheitsmaßnahmen Es müssen Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden, um die Folgen von Gefährdungen oder Gefährdungsbildern zu vermeiden oder zu begrenzen. Der Instandhaltung von Bauwerken muss besondere Beachtung geschenkt werden. ANMERKUNG Mehr Informationen werden in B.5 gegeben. 7 Einwirkungen und Umwelteinflüsse 7.1 Allgemeines 7.1.1 Grundsätzliche Einteilungen 7.1.1.1 Als Einwirkung (F) wird bezeichnet: a) eine direkte Einwirkung, z. B. eine Kraft oder Last, die auf ein Tragwerk einwirkt, oder b) eine indirekte Einwirkung, z. B. eine aufgezwungene oder behinderte Verformung oder Bewegung, die z. B. von Temperaturänderungen, Feuchtigkeitsänderungen, ungleichen Setzungen oder Erdbeben herrührt. 7.1.2.3 Der charakteristische Wert einer ständigen Einwirkung (G k ) muss wie folgt ermittelt werden: a) wenn die Variationsbreite von G gering ist, darf ein einziger Wert G k (Nennwert) verwendet werden; b) wenn die Variationsbreite von G nicht gering ist, müssen zwei Werte, ein oberer Wert G k,sup und ein unterer Wert G k,inf , verwendet werden.DIN EN 13107  pdf download.

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