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DIN EN 474-1 pdf free download

DIN EN 474-1 pdf free download. Erdbaumaschinen  – Sicherheit  – Teil1: Allgemeine Anforderungen.
Diese Europäische Norm behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf Erdbaumaschinen zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß verwendet werden. Die nach vernünftigem Ermessen für den Hersteller vorhersehbare Nutzung der Maschine außerhalb der bestimmungsgemäßen Verwendung ist ebenfalls berücksichtigt (siehe Abschnitt 4). Die entsprechenden Maßnahmen, um die Risiken, die von den signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignissen während der Inbetriebnahme, des Betriebs und der Instandhaltung der Erdbaumaschine ausgehen, zu verhindern oder zu minimieren, sind in dieser Europäischen Norm beschrieben. Diese Europäische Norm gilt nicht für Erdbaumaschinen, die vor Veröffentlichung dieser Europäischen Norm durch CEN hergestellt wurden. 3 Begriffe Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die Begriffe nach EN ISO 12100-1:2003 und die folgenden Begriffe. Erdbaumaschinen und ihre Familien sind in EN ISO 6165:2006 festgelegt. ANMERKUNG Begriffe, die in EN- und ISO-Normen verwendet werden, auf die in dieser Europäischen Norm verwiesen wird, gelten auch für dieses Dokument. 3.1 Erdbaumaschine selbstfahrende oder gezogene Maschine auf Rädern, Raupen oder Stützbeinen, mit Arbeitseinrichtung und/oder Arbeitsausrüstung (Arbeitswerkzeug), primär konstruiert für Graben, Laden, Transportieren, Verteilen, Verdichten oder Fräsen von Erde, Gestein oder ähnlichen Materialien Anmerkung 1 zum Begriff: Eine Erdbaumaschine wird im Allgemeinen von einem aufsitzenden Maschinenführer bedient, kann aber auch ferngesteuert oder mitgängergeführt bedient werden . 3.1.1 Kompaktmaschine Erdbaumaschine mit einem Betriebsgewicht (siehe ISO 6016:1998) ≤ 4 500 kg oder Kompaktbagger mit einem Betriebsgewicht (siehe ISO 6016:1998) ≤ 6 000 kg 3.1.2 artverwandte Maschinen Erdbaumaschine, ausgerüstet mit einer Arbeitseinrichtung und/oder Arbeitsausrüstung, die die Funktion der Maschine verändert Anmerkung 1 zum Begriff: Im Rahmen des EWR können in ISO 6016:1998 festgelegte Arbeitseinrichtungen oder Arbeitsausrüstungen oder Teile davon, die die Funktion der Maschine verändern und dazu bestimmt sind, durch den Maschinenführer mit der Maschine zusammengefügt zu werden, im Sinne der Maschinenrichtlinie „Auswechselbare Ausrüstungen“ sein. 3.2 Arbeitsausrüstung Arbeitswerkzeug Bauteil oder Satz von Bauteilen, das (der) zu einer speziellen Verwendung entweder an die Grundmaschine oder an die Einrichtung (siehe ISO 6746-1:2003, ISO 6746-2:2003 und ISO 6016:1998) montiert werden kann 3.3 Schnellwechseleinrichtung Einrichtung zum schnellen Wechsel von Arbeitsausrüstungen 3.4 Hebezeugbetrieb Verwendung der Erdbaumaschine zum Heben, Senken und Transportieren von Last unter Verwendung von Anschlagmitteln, wobei zum Anschlagen und Lösen der Last oder zum Stabilisieren der Last (beim Transport) die Mithilfe einer Person oder des Maschinenführers erforderlich ist Anmerkung 1 zum Begriff: Wird die Last durch eine selbstwirkende Einrichtung aufgenommen und ist keine Mithilfe einer Person zum Anschlagen und Lösen oder Stabilisieren der Last erforderlich, so gilt diese Arbeit als normaler Betrieb der Erdbaumaschine. Anmerkung 2 zum Begriff: Anschlagmittel sind z. B. Stahlseile, Ketten oder Hebebänder; Lasten im Hebezeugbetrieb sind z. B. Rohre, Behälter; selbstwirkende Einrichtungen sind z. B. Greifer, Greiferschaufeln, Baumklammern, Vakuum- und Magnethebeeinrichtung und Gabelzinken. 3.5 maximal zulässige Tragfähigkeit (Traglast) maximal zulässige Hubfähigkeit (Traglast) im Hebezeugbetrieb maximale Tragfähigkeit/Hubfähigkeit (Traglast), welche in mindestens einer Position des Arbeitsbereiches wie vom Maschinenhersteller festgelegt (z. B. in der Traglasttabelle für den Hebezeugbetrieb) in der stabilsten Maschinenkonfiguration (z. B. abgepratzt) gehoben werden kann 3.6 Abrissmaschine Maschine auf der Grundlage einer Erdbaumaschine (siehe EN ISO 6165) einschließlich Arbeitseinrichtung und Arbeitsausrüstung (Arbeitswerkzeug – z. B. Prozessor oder Brecher), die speziell zum Abreißen, Lösen, Lockern, Absondern, Aufnehmen, Transportieren und Verteilen von Bestandteilen von Gebäuden, Tiefbauwerken angefertigt wurde 3.7 Prozessorkopf Arbeitsausrüstung mit Zinke, Zacken und/oder Schneidemessern, die zum Abriss oder für den Rückbau verwendet wird 3.8 Hydraulikhammer oder -brecher Arbeitseinrichtung, die die hydraulische Stromquelle der Trägermaschine verwendet, um einen Kolben (manchmal gasbetrieben) zu beschleunigen, der dann auf ein Arbeitswerkzeug trifft Anmerkung 1 zum Begriff: Die durch kinetische Wirkung erzeugte Belastungswelle fließt durch das Werkzeug in das Material und führt zum Bruch des Materials. Hydraulikhammer brauchen Drucköl, um zu funktionieren. Die vollständige Lastträger-/Hammereinheit wird von einem Maschinenführer gesteuert, der üblicherweise in der Kabine des Lastträgers sitzt.DIN EN 474-1 pdf download.

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