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DIN EN 207 pdf free download

DIN EN 207 pdf free download.Personlicher Augenschutz – Filter und Augenschutzgerate gegen Laserstrahlung (Laserschutzbrillen).
3 Anforderungen 3.1 Spektraler Transmissionsgrad von Filtern und Tragkörpern Bei Prüfung nach 4.2 darf der maximale spektrale Transmissionsgrad bei der (den) Wellenlänge(n) oder in dem (den) Wellenlängenbereich(en) des Schutzes die in Tabelle 1 für die anwendbare Schutzstufe fest- gelegten Werte nicht überschreiten. 3.2 Lichttransmissionsgrad der Filter Bei Beurteilung nach 4.3 muss der Lichttransmissionsgrad der Filter, bezogen auf Normlichtart D65 (siehe ISO 11664-2:2007), mindestens 20 % betragen. Dennoch darf ein Lichttransmissionsgrad unter 20 % unter der Voraussetzung akzeptiert werden, dass der Hersteller in Übereinstimmung mit Abschnitt 5 darauf hinweist, die Beleuchtungsstärke am jeweiligen Arbeitsplatz entsprechend zu erhöhen. 3.3 Beständigkeit von Filtern und Tragkörpern gegen Laserstrahlung Bei Prüfung nach 4.4 müssen Filter und Tragkörper die Anforderungen von 3.1 erfüllen und dürfen unter dem Einfluss der Laserstrahlung mit der Leistungs- (E)/Energiedichte (H) nach Tabelle 1 ihre Schutzwirkung nicht verlieren und dürfen keine induzierte Transmission (reversibles Ausbleichen) aufweisen. Von der dem Auge zugewandten Seite des Filters dürfen sich unter dem Einfluss der Laserstrahlung keine Splitter ablösen. Solange die Schutzwirkung sichergestellt ist, werden das Schmelzen oder Beschädigungen der Oberfläche im Verlauf der Bestrahlung nicht als negativ erachtet.3.4 Brechwerte von Filtern und Augenschutzgeräten Bei Beurteilung nach 4.5 müssen die maximalen Brechwerte von Filtern und Augenschutzgeräten ohne Korrektionswirkung Tabelle 2 entsprechen. Die maximalen Brechwerte gelten für den in EN 166:2001, 7.1.2.1, festgelegten Bereich. 3.9 Aufbau von Filtern und Tragkörpern Filter müssen so aufgebaut sein, dass sich bei der Prüfung nach 4.4, gefolgt durch eine Sichtprüfung, keine Splitter von der dem Auge zugewandten Seite des Filters ablösen. Bestehen die Filter aus mehreren individuellen Filtern, so müssen diese so zusammengesetzt sein, dass sie nicht vertauscht werden können. Die Filter dürfen im Tragkörper nicht auswechselbar sein. Eine Ausnahme ist dann möglich, falls der Schutz vor Laserstrahlung nur durch das (die) Filter bestimmt wird und kein Teil des Tragkörpers in dem geschützten Bereich, wie er weiter unten festgelegt ist, liegt. In diesem Fall muss die Kennzeichnung des Augenschutzgerätes auf dem (den) Filter(n) angebracht sein und der Tragkörper muss keine Anforderungen bezüglich der Beständigkeit gegen Laserstrahlung nach 3.3 erfüllen. Der Tragkörper muss so konstruiert sein, dass keine Laserstrahlung von der Seite eindringen kann. Diese Anforderung ist erfüllt, wenn für den horizontalen Winkelbereich α von −50° (nasale Seite) bis +90° (temporale Seite) der vertikale Winkelbereich β innerhalb der folgenden Winkelgrenzen in Grad (°) geschützt ist.3.10 Mechanische Festigkeit von Augenschutzgeräten 3.10.1 Grundanforderung Die Laserschutzfilter müssen der Anforderung an die Mindestfestigkeit nach EN 166:2001, 7.1.4.1, genügen. Die Tragkörper der Augenschutzgeräte müssen den Anforderungen nach EN 166:2001, 7.1.4.2 oder 7.2.2, genügen. 3.10.2 Wahlfreie Anforderungen Wenn die mechanische Festigkeit der Filter und Augenschutzgeräte gegen Laserstrahlung erhöhten Anforderungen entsprechen muss, so sind die nach EN 166:2001, 7.1.4.2, oder EN 166:2001, 7.2.2, festge- legten Anforderungen zu erfüllen. 4 Prüfung 4.1 Allgemeines Das in der Tabelle 3 beschriebene Prüfprogramm muss für die Prüfung von Filtern, Tragkörpern und vollständigen Augenschutzgeräten angewendet werden. Die Reihenfolge, in der die Prüfungen 1 bis 9 und 13 bis 16 erfolgen, darf geändert werden. Mindestens 16 Filter oder 8 vollständige Augenschutzgeräte sind für die Prüfung erforderlich. Wenn die Prüfung mit verschiedenen Wellenlängen (Wellenlängenbereichen) oder Prüfbedingungen nach 4.4 und/oder verschiedenen wahlfreien Anforderungen erfolgen muss, können mehr als 16 Proben erforderlich sein. 4.2 Spektraler Transmissionsgrad von Filtern und Tragkörpern Der spektrale Transmissionsgrad ist für senkrechten Einfall zu bestimmen. Filter für den Wellenlängenbereich von 400 nm bis 1 400 nm mit winkelabhängigem Transmissionsgrad (wie z. B. Interferenzschichten) sind bei Einfallswinkeln zwischen 0° und 30° mit polarisierter Strahlung und bei einer Ausrichtung der Polarisationsrichtung zu messen, die den höchsten Wert für den spektralen Transmissionsgrad ergibt. Filter für andere Wellenlängen mit winkelabhängigem Transmissionsgrad sind bei Einfallswinkeln zwischen 0° und 90° mit polarisierter Strahlung zu messen. In diesem Fall ergeben sich die Schutzstufen aus den höchsten gemessenen spektralen Transmissionsgradwerten. Die Prüfung muss nach EN 167:2001, Abschnitt 6, erfolgen. DIN EN 207 pdf download.

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